§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Architektur- und Planungsleistungen, die zwischen Game Secret Key Architecture (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber geschlossen werden.
1.1 Vertragspartner
Game Secret Key Architecture
Am Eichbaumeck 9A
64295 Darmstadt
Deutschland
Telefon: +49 6151 805222
E-Mail: [email protected]
1.2 Geltung
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Architektenvertrag und den darin vereinbarten Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
2.1 Grundleistungen
Leistungsphasen nach HOAI:
- LP 1: Grundlagenermittlung
- LP 2: Vorplanung
- LP 3: Entwurfsplanung
- LP 4: Genehmigungsplanung
- LP 5: Ausführungsplanung
- LP 6: Vorbereitung der Vergabe
- LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe
- LP 8: Objektüberwachung
- LP 9: Objektbetreuung
2.2 Besondere Leistungen
Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen, werden als besondere Leistungen nach Aufwand oder nach besonderer Vereinbarung vergütet.
§ 3 Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Honorar richtet sich nach der HOAI in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese Anwendung findet. Bei nicht von der HOAI erfassten Leistungen wird das Honorar frei vereinbart.
3.1 Honorarberechnung
Die Honorarberechnung erfolgt nach den anrechenbaren Kosten des Objekts und dem vereinbarten Honorarsatz innerhalb der Honorarzone. Grundlage sind die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
3.2 Zahlungsmodalitäten
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet
- Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt sind möglich
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Auskünfte und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.1 Informationspflichten
Der Auftraggeber stellt zur Verfügung:
- Lagepläne und Bestandsunterlagen
- Bodengutachten und Baugrunduntersuchungen
- Baugenehmigungen und behördliche Auflagen
- Informationen über besondere Anforderungen
- Terminvorgaben und Budgetgrenzen
4.2 Entscheidungen
Der Auftraggeber trifft erforderliche Entscheidungen innerhalb angemessener Frist. Verzögerungen durch verspätete Entscheidungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer behält sich alle Urheberrechte an den erstellten Planungsunterlagen und sonstigen Dokumenten vor. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
5.1 Verwendung der Planungsunterlagen
Die Planungsunterlagen dürfen nur für das vereinbarte Objekt verwendet werden. Eine Verwendung für andere Objekte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
5.2 Veröffentlichung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Objekt in geeigneter Weise zu veröffentlichen und für Werbezwecke zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung der übernommenen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.
6.1 Haftungsumfang
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt
- Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen
- Die Gesamthaftung ist auf das Dreifache der Auftragssumme begrenzt
6.2 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme der jeweiligen Leistung. Mängelansprüche sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
§ 7 Kündigung
Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit kündigen. Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.
7.1 Kündigungsfristen
Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende erklärt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
§ 9 Höhere Gewalt
Leistungshindernisse infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder anderer unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unabwendbarer Ereignisse berechtigen zur Verschiebung der Leistung um die Dauer der Behinderung.
§ 10 Streitbeilegung
10.1 Außergerichtliche Streitbeilegung
Zur Beilegung von Streitigkeiten steht das Schlichtungsverfahren der Architektenkammer Hessen zur Verfügung.
Architektenkammer Hessen
Wilhelmshöher Allee 24
34117 Kassel
Telefon: 0561 78868-0
Web: www.akh.de
10.2 Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Darmstadt.
§ 11 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. Diese AGB treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge.
Game Secret Key Architecture
Darmstadt, den 14. August 2024